Zur Kastrationspflicht

Hier möchte ich eigener Sache etwas zur Kastrationspflicht und zu einem aktuellem Fall sagen, der auf der Homepage eines anderen Hammer Vereins falsch dargestellt wurde, da der Vorsitzende es nicht für nötig hält, sich über die Tatsachen ausreichend zu informieren und den Fall sachlich zu schildern.

DAHER DISTANZIERE ICH MICH VON ALLEN DINGEN, DIE DER VORSITZENDE DES BESAGTEN VEREINS MACHT ODER SAGT!

Zunächst zur Rechtslage lt. Tierschutzgesetz: Wer ein Tier in seine Obhut nimmt, ist für dieses Tier und seine Nachkommen verantwortlich, sowohl in finanzieller Hinsicht als auch bei der kontinuierlichen Versorgung.
Dies bedeutet, wenn jemand ein Tier, hier Katzen, regelmäßig füttert, ist für dieses Tier verantwortlich. Ein Einstellen der Fütterung kommt einem Aussetzen gleich, als wenn man einen Hund an der Autobahn anbindet und kann mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Nun zu unserem Verein: Wir nehmen, soweit wir dies können, Notfälle auf, sind aber kein Abladeplatz für Katzen, insbesondere verwilderte Tiere, die sich nicht mehr in einen Haushalt integrieren lassen.
Wir helfen, verwilderte Katzen, die einen festen Futterplatz haben, einzufangen, sie kastrieren zu lassen. Diese Tiere werden anschließend immer und grundsätzlich wieder an ihrem angestammten Platz freigelassen. Der Fütternde muss sich dann weiter um die Tiere kümmern. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, sind uns als Tierschutzverein die Hände gebunden, dann werden wir nicht tätig. Spätestens, wenn der Fütternde 20 Katzen herumlaufen hat und sich Nachbarn beschweren, wird er wieder auf uns zukommen. Das tut mir dann zwar für die Katzen leid, die ja eigentlich gar nicht da sein müssten, aber auch wir als Verein müssen rechnen und können nicht die Kastration aller Hammer Katzen übernehmen. Täglich gehen ab dem Frühjahr Hilferufe hier ein.
Für diese Aktionen nehmen wir von dem Fütterndem einen gewissen Eigenanteil für die Tierarztkosten, den Rest zahlen wir von Spendengeldern. Die Fahrten zum Einfangen der Tiere, die Tierarztfahrten und auch die kurzfristige Unterbringung der Tiere nach der Operation bezahle ich persönlich aus meiner eigenen Tasche, meine Zeit und sonstigen Aufwand lasse ich mir nicht bezahlen. Ich arbeite ehrenamtlich.

Zu dem aktuellen Fall: ich wurde nach Rhynern gerufen zu fünf verwilderten Jungtieren. Ein Rentner hatte das Muttertier und die Jungen regelmäßig gefüttert, die Mutterkatze wurde zwischenzeitlich überfahren und nun sollten wir die Jungtiere übernehmen. Ich schilderte dem Rentner ausführlich die Problematik, wir würden bei der Kastration behilflich sein, wenn er etwas dazu gäbe und die Tiere anschließend wieder zurück könnten.
Als er dies zunächst ablehnte, setzte ich mich ins Auto und wollte fahren. Dies war ihm aber auch nicht recht, hätte er dann im nächsten Jahr noch mehr Tiere.
Er stimmte meinen Bedingungen unter Zeugen zähneknirschend zu, als ich dann aber die kastrierten Tiere wieder zurückbringen wollte, weigerte er sich, diese anzunehmen und verwies mich des Grundstückes.

Die Tiere wurden also auf Vereinskosten hier weiter versorgt, dies stellte unser Verein ihm in Rechnung. Zu dieser Situation gibt es einschlägige Rechtsurteile, eine sog. "Geschäftsführung ohne Auftrag" (§677 ff BGB).

Da es sich um einen noch offenen Rechtsstreit handelt, werde ich bis auf weiteres erst einmal nichts weiter dazu berichten. Wenn der Fall abgeschlossen ist, werde ich das Ergebnis hier bekannt geben.

Zur Kastrationspflicht: Nur, wenn es eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle freilaufenden Katzen gibt, kann das Problem dauerhaft gelöst werden, dann gibt es weniger Katzenelend, die Hammer Haushaltskasse würde entlastet, da nicht mehr so viele Tiere im Tierasyl sitzen würden und für die ehrenamtlichen Tierschützer würden ruhigere Zeiten anbrechen.
Hoffentlich pennt Hamm nicht noch länger.





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